Die Gesuchstellenden müssen dafür Textproben von 20 bis 30 Seiten einreichen. Der Eingabetermin ist beim Kanton jeweils am 30. April, bei der Stadt am 1. September. Bisher waren einzig Texte in deutscher Sprache zugelassen. 2022 öffnen Stadt und Kanton Zürich die Vergaben von Werkbeiträgen für alle Sprachen. Weiterhin wird ein Wohnsitz in der Stadt, respektive im Kanton Zürich vorausgesetzt. Zugelassen sind neu explizit literarische Projekte in allen Sprachen. Damit reagieren Stadt und Kanton auf eine gesellschaftliche Realität und ein Bedürfnis aus der Zürcher Literaturszene; längst wird in Stadt und Kanton Zürich nicht mehr nur deutschsprachige Literatur erschaffen. Die Gesuche werden weiterhin von der städtischen, respektive der kantonalen Literaturkommission beurteilt. Bei nicht deutschsprachigen Texten werden zudem Übersetzerinnen und Übersetzer und Literaturexpertinnen und Literaturexperten der jeweiligen Sprachen beigezogen. (pd.)