Mit zwei Urteilen hat das Bundesgericht kürzlich die beiden Stimmrechtsbeschwerden gegen die Volksabstimmung zum privaten Gestaltungsplan Areal Hardturm abgewiesen. Der zuständige Stadtrat André Odermatt, Vorsteher des Hochbaudepartements, lässt sich heute Freitag in einer Medienmitteilung so zitieren: «Zürich will das neue Stadion. Nach der deutlichen Zustimmung an der Urne war die rekursbedingte Verzögerung umso ärgerlicher. Nun kann die Bauherrschaft endlich weiterplanen!»
Mit den Urteilen ist laut der Stadt eine wichtige Voraussetzung für die noch ausstehende Genehmigung des privaten Gestaltungsplans durch die kantonale Baudirektion erfüllt. Der Gestaltungsplan bildet die baurechtliche Grundlage für das Gesamtprojekt «Ensemble», zu dem neben dem Stadionneubau auch zwei Hochhäuser und eine genossenschaftliche Wohnsiedlung gehören. Die Stimmbevölkerung hat sich am 27. September 2020 mit knapp 60 Prozent für die Vorlage ausgesprochen. Die beiden Stimmrechtsbeschwerden betrafen einerseits Sicherheitsthemen, andererseits den in einem der Wohntürme geplanten Schulraum. Bereits die beiden Vorinstanzen haben die Beschwerden abgelehnt.
Bekannter Rekurrent
Die Stimmrechtsbeschwerden eingereicht hatte der Wollishofer Peter Wolfgang von Matt. Er ist der Öffentlichkeit bekannt als treibende Kraft der so genannten Besonnungsiniative, welche sich gegen höhere Bauten am Zürichseeufer aussprach. Im September 2021 wurde diese vom Stadtzürcher Stimmvolk abgelehnt.