In Bülach, Dübendorf und Dietlikon gilt das Feuerverbot ab Dienstag Mittag, wie diese mitteilten. In Dietikon gilt das Verbot laut einer Mitteilung ab Mittwoch, 12 Uhr. Im Hinblick auf den 1. August sind auch Feuerwerke und Höhenfeuer verboten. Um das allgemeine Feuerverbot aufzuheben, bräuchte es lang anhaltende und intensive Regenfälle.
Diese Gemeinden und Städte mit Feuerwerksverbot gehen weiter, als der Kanton fordert. Auf Kantonsebene gilt nach wie vor Waldbrand-Stufe 4 von 5. Diese würde das Abbrennen von Feuerwerk noch erlauben. Die Gemeinden dürfen aber auf ihrem eigenen Territorium schärfere Vorgaben machen.