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Kanton Zürich
21.01.2025
21.01.2025 08:09 Uhr

Pferderennbahn Fehraltorf: sturer Bauer

Ob hier je wieder Pferde galoppieren. Der Bauer beansprucht das Land für den Ackerbau.
Ob hier je wieder Pferde galoppieren. Der Bauer beansprucht das Land für den Ackerbau. Bild: TRE
Auf juristischem Weg versucht die Gemeinde, die traditionellen Osterrennen zu retten. Doch die Zukunft des Anlasses ist höchst ungewiss. Ein Bauer beansprucht sein Land.

Die Geschichte um die Pferdesportanlage Barmatt in Fehraltorf ist um ein Kapitel reicher. Das Baurekursgericht hat die Beschwerde der Gemeinde gegen einen Entscheid der kantonalen Baudirektion abgeschmettert. Dies schreiben die Zeitungen der «TA Media».  

Die Baudirektion hatte den kommunalen Werkplan für die Pferdesportanlage im Oktober 2023 als «nicht genehmigungsfähig» abgelehnt.

Seit 1943 ausgetragen

Damit wollte die Gemeinde dafür sorgen, dass die traditionellen Osterrennen in Zukunft wieder durchgeführt werden können. Seit 1943 trug der Reitverein Kempttal diese Pferderennen aus. Bei gutem Wetter pilgerten jeweils 10’000 Zuschauerinnen und Zuschauer auf die Barmatt. Die Rennen waren ein Highlight im regionalen Sportkalender.

Einfach das Land umgepflügt

2019 fanden die Osterrennen letztmals statt. In den Jahren 2020 und 2021 verhinderte die Corona-Pandemie die Rennen. Im Oktober 2021 schliesslich pflügte der Landwirt Hanspeter Bachofen sein Land um, über das die Strecke führte. «Für die ist das ein Hobby. Für mich geht es um mein wirtschaftliches Überleben», begründete der Bauer seine Aktion damals.

Im Besitz verschiedener Eigentümer

Das Land der Rennbahn befindet sich im Besitz verschiedener Eigentümer. Den grössten Teil besitzt die Gemeinde, ein Teil gehört dem Pferdesportzentrum. Der Rest ist auf drei private Grundbesitzer verteilt, darunter die Erbengemeinschaft Johannes Bachofen. Dieses Stück an der Bahnlinie ist seit besagtem Oktober 2021 unbrauchbar.

Da sich die verschiedenen Parteien nicht einigen konnten, wählte die Gemeinde Fehraltorf einen planungsrechtlichen Kunstgriff. Mit dem Werkplan wollte man sich die juristische Grundlage verschaffen, den renitenten Landbesitzer notfalls sogar zu enteignen.

Thomas Renggli