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20.02.2025
21.02.2025 07:50 Uhr

Millionär flüchtet nach Zug

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ihr angeblicher Wohnsitzwechsel nach Zug nicht anerkannt wird – die Steuerfahnder präsentierten belastende Beweise. (Symbolbild)
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ihr angeblicher Wohnsitzwechsel nach Zug nicht anerkannt wird – die Steuerfahnder präsentierten belastende Beweise. (Symbolbild) Bild: Zuerich24
Ein wohlhabendes Ehepaar zog offiziell von Zürich nach Zug – doch nur zum Schein. Dank cleverer Ermittlungen konnte Zürich Steuern in Millionenhöhe sichern.

Das Steueramt Zürich hat einen bedeutenden Rechtsstreit gegen ein vermögendes Ehepaar für sich entschieden. Laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bleibt das Paar trotz angeblichem Wegzug weiterhin steuerpflichtig in Zürich.

Luxusvilla in Zug 

Der Mann, ein erfolgreicher Unternehmer, und seine Frau kauften 2017 eine Villa in einer steuergünstigen Zuger Gemeinde. Die Immobilie kostete über sechs Millionen Franken. Mit dem offiziellen Wohnsitzwechsel wollten sie ihre Steuerlast reduzieren.

Gleichzeitig behielten sie jedoch ihr vollständig eingerichtetes Einfamilienhaus im Zürcher Säuliamt. Dieses blieb stets in ihrem Besitz und stand ihnen zur freien Verfügung.

Fiktiver Umzug

Die Zürcher Steuerfahnder nahmen die Sache genau unter die Lupe. Sie bezweifelten, dass das Ehepaar seinen Lebensmittelpunkt wirklich nach Zug verlegt hatte. Ein fiktiver Umzug hätte Zürich um erhebliche Steuereinnahmen gebracht.

Andere Wahrnehmung in Zug

Die Steuerbehörden in Zug sahen die Situation anders. In ihrer Stellungnahme hielten sie fest, dass für sie «kein Zweifel» an der Steuerpflicht im Kanton Zug bestehe. Das Ehepaar reichte daraufhin Beschwerde ein.

Schliesslich schaltete sich die Eidgenössische Steuerverwaltung ein und entschied zugunsten von Zürich. Die Beschwerde wurde abgelehnt.

Indizien wie Wasserverbrauch...

Mehrere Beweise sprachen gegen den behaupteten Umzug. Die Verbrauchsdaten von Wasser und Strom im Zürcher Haus blieben nach dem angeblichen Wegzug nahezu unverändert. Der Wasserverbrauch in Zug stieg zwar an, doch die erwartete Reduktion in Zürich blieb aus.

... oder das Einkaufsverhalten

Auch das Einkaufsverhalten war auffällig. Rund hundert dokumentierte Einkäufe fanden in Zürcher Coop- und Denner-Filialen statt. Nur vereinzelt wurde in Zug eingekauft.

Der eigentliche Umzug wirkte wenig glaubwürdig. Das Ehepaar mietete lediglich einen kleinen Transporter für weniger als drei Stunden. Zudem wurde ein Teil der Möbel offenbar nicht ins neue Domizil, sondern zur Tochter gebracht.

Kein neuer Telefonanschluss in Zug

Der Festnetzanschluss im Zürcher Haus blieb aktiv. In der Zuger Villa wurde kein neuer Anschluss eingerichtet. Die Versicherungssumme für den Zürcher Hausrat war doppelt so hoch wie jene für das Zuger Haus.

Wenig stichhaltige Beweise

Fotos von Familienfeiern in der Zuger Villa wurden als Beleg für den neuen Hauptwohnsitz vorgelegt. Die Steuerverwaltung hielt dagegen, dass das Paar gezielt Unterlagen auswählte und wichtige Dokumente nicht einreichte.

Informationen zurückgehalten

Trotz mehrfacher Aufforderungen verweigerten sie präzise Angaben zu ihren tatsächlichen Aufenthalten. Auch Kreditkartenabrechnungen wurden nicht vorgelegt. Die Summe der Indizien sprach gegen das Ehepaar.

Scheindomizile zur Kostensenkung

Fälle wie dieser sind keine Seltenheit. Oft geht es darum, dass Steuerzahler in Tiefsteuerkantone umziehen, ohne ihren Lebensmittelpunkt wirklich zu verlegen.

Die Zürcher Behörden können bei Verdacht auf Scheindomizile tiefgehende Untersuchungen anstellen. Dazu gehören Ortsbesichtigungen, Akteneinsicht und Befragungen von Zeugen. Steuerpflichtige müssen aktiv an diesen Verfahren mitwirken.

Kein Einzelfall

Jährlich landen fünf bis zehn dieser Fälle vor dem Zürcher Verwaltungsgericht. Meist können offene Fragen jedoch aussergerichtlich geklärt werden.

Granit Qerkinaj