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Kanton Zürich
21.03.2025

Exklusive Nummernschilder ohne Auktion

Bild: pixabay
Ab dem 1. Januar 2026 tritt im Kanton Zürich eine Änderung der Verkehrsabgabenverordnung in Kraft, die es ermöglicht, spezielle Kontrollschilder direkt zu vergeben.

Bisher konnten Interessierte an den wöchentlichen Online-Auktionen des Strassenverkehrsamtes teilnehmen, um ein begehrtes Kontrollschild zu ersteigern. Künftig wird eine zusätzliche Option geschaffen. Die Direktvergabe von Nummern, deren Reservierungsfrist abgelaufen ist und die nicht zur Versteigerung bestimmt sind. Diese können dann auf Anfrage direkt an Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter vergeben werden.

Digital und in Person

Die Vergabe soll auf verschiedenen Wegen erfolgen. Neben einer digitalen Plattform, auf der Interessierte ihr Wunschkennzeichen reservieren können, wird auch die Möglichkeit bestehen, ein Kontrollschild direkt am Schalter des Strassenverkehrsamtes zu beantragen.

Der Regierungsrat gewährt dem Strassenverkehrsamt eine Vorbereitungszeit bis Anfang 2026, um die technischen und administrativen Rahmenbedingungen für eine reibungslose Umsetzung zu schaffen.

Mehr Flexibilität

Neben der Direktvergabe von Wunschkennzeichen regelt die Verordnungsänderung auch die Abtretung von Kontrollschildern zwischen juristischen Personen sowie zwischen juristischen und natürlichen Personen. Diese Neuerung sorgt für mehr Flexibilität bei der Verwaltung von Kontrollschildern.

Finanzierung 

Die anfallenden Kosten für die neuen Serviceangebote des Strassenverkehrsamtes sollen durch entsprechende Gebühren gedeckt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass die Erweiterung des Angebots keine zusätzliche Belastung für den Kanton bedeutet.

Mit dieser Verordnungsänderung erhält die Bevölkerung im Kanton Zürich mehr Möglichkeiten und Flexibilität bei der Wahl und Verwaltung ihrer Kontrollschilder, während das Strassenverkehrsamt effizienter auf die Bedürfnisse der Halterinnen und Halter eingehen kann.

Kanton Zürich/ Zürich24