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Kanton Zürich
28.03.2025

«Spielautomaten-König» nicht so mächtig

Bild: pixabay
Ein Türke, der in mehreren Lokalen im Zürcher Oberland illegale Geldspielautomaten betrieben haben soll, wurde vom Obergericht zu einer Busse von 35.000 Franken verurteilt.

Der 64-jährige Geschäftsführer aus Winterthur, der zwischen 2014 und 2020 in mehreren Lokalen 40 illegale Spielautomaten betrieben haben soll, wurde ursprünglich als ein Schwergewicht der illegalen Glücksspielszene im Zürcher Oberland gesehen. Laut der Eidgenössischen Spielbankenkommission erzielte der Mann in dieser Zeit einen Umsatz von über 600.000 Franken. Die Lokale, in denen die Spielautomaten aufgestellt waren, waren vor allem türkische Restaurants und Treffpunkte.

Vom Boss zur Randfigur

Trotz der anfänglichen Medienberichte, die den Mann als «Spielautomaten-König» bezeichneten, fiel das Urteil des Obergerichts weit weniger dramatisch aus. Der Beschuldigte wurde in zwei Fällen der Übertretung des Spielbankengesetzes schuldig gesprochen und mit einer Busse von 35.000 Franken belegt. Damit entschied das Obergericht mehrheitlich zugunsten der Vorinstanz und folgte der Einschätzung, dass der Mann nicht der Drahtzieher eines grossen kriminellen Netzwerks war. Die ursprünglich verlangte Ersatzforderung von 580.000 Franken, also das illegale Geld, wurde abgelehnt, da sie als uneinbringlich galt.

Urteil und Folgen

Das Obergericht verzichtete auf eine Rückforderung des illegal erwirtschafteten Geldes, was eine wichtige Entscheidung war, da diese Forderung nicht realisierbar schien. Das in den Lokalen beschlagnahmte Bargeld von 13.500 Franken wird jedoch zu Gunsten der Staatskasse eingezogen. Der 64-Jährige, der bereits deportiert wurde, erschien nicht zum Prozess.

Freispruch in einigen Fällen

Im Vorjahr hatte das Bezirksgericht Hinwil den Mann in drei der fünf angeklagten Fällen freigesprochen, in zwei Fällen aber ebenfalls eine Busse verhängt. Das Gericht betonte, dass die genauen Verhältnisse in Bezug auf die illegalen Spielautomaten und die Hintermänner im Dunkeln geblieben seien, was eine präzisere Verurteilung erschwerte.

 

Zürich24