Home Region Sport Magazin Schweiz/Ausland
Region
11.04.2025
12.04.2025 07:43 Uhr

Freispruch in Sexualstrafverfahren

Bild: pixabay.com
War es eine Vergewaltigung in der Toilette einer Zürcher Berufsschule oder einvernehmlicher Sex auf dem Pausenplatz?

Laut Anklage soll sich der Vorfall im November 2022 ereignet haben. Der damals 21-jährige Beschuldigte soll eine 17-jährige Mitschülerin gegen ihren Willen in die Herrentoilette gedrängt und sie dort in einer Kabine vergewaltigt haben. Die junge Frau habe sich laut Staatsanwaltschaft sowohl verbal als auch körperlich zur Wehr gesetzt. Die Tat sei für sie ein traumatisches Erlebnis gewesen, das psychologische Betreuung erforderlich machte.

Gegensätzliche Aussagen

Der Beschuldigte stritt den Geschlechtsverkehr nicht ab, jedoch war seine Darstellung eine andere. Es habe sich um einvernehmlichen Sex auf dem Pausenplatz gehandelt. Von Gewalt könne keine Rede sein, das Wort «Nein» sei nie gefallen. Die Situation sei vielmehr spontan gewesen, ausgelöst durch gegenseitiges Flirten. Warum die junge Frau später Anzeige erstattete? Aus Angst, vor ihrem Freund «als Nutte» dazustehen, so der Angeklagte.

Vier Jahre versus Freispruch

Die Staatsanwältin zeigte sich überzeugt, dass es sich um eine sexuelle Nötigung handelte, und forderte vier Jahre unbedingte Freiheitsstrafe. Sie stützte sich dabei auf die Aussagen des Opfers, deren psychische Belastung und die zeitliche Abfolge des Geschehens. Die Verteidigerin hingegen argumentierte mit massiven Zweifeln an der Glaubwürdigkeit der Anklage. Die Anzeige sei erst Monate später erfolgt, angeblich ohne Beweise. Zudem habe die junge Frau psychische Vorerkrankungen und bereits früher Gewalt erlebt, ohne Anzeige.

Urteil nach Grundsatz

Das Gericht kam zum Schluss: Beide Parteien hätten glaubhafte Aussagen gemacht. Doch im Strafrecht gilt der Grundsatz der Unschuldsvermutung – im Zweifel für den Angeklagten. Deshalb wurde der Logistiker freigesprochen.

Zürich24