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20.05.2025

Schriftliche ABU-Prüfung bleibt Standard

Mit der Reform «Allgemeinbildung 2030» soll die berufliche Allgemeinbildung auf die Zukunft ausgerichtet werden.
Mit der Reform «Allgemeinbildung 2030» soll die berufliche Allgemeinbildung auf die Zukunft ausgerichtet werden. Bild: Stadt Zürich/ Bildungsdirektion
Das SBFI schreibt für die Abschlussprüfung Allgemeinbildung Erfahrungsnote, Schlussarbeit und mündliche oder schriftliche Prüfung vor. Der Bildungsrat entscheidet sich für die schriftliche Prüfung.

Mit der Reform «Allgemeinbildung 2030» soll die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung modernisiert und stärker mit dem berufskundlichen Unterricht verzahnt werden. Der Fokus liegt dabei auf «Sprache und Kommunikation» sowie einem neuen Qualifikationsverfahren. Der Kanton Zürich führt dafür einen einheitlichen ABU-Lehrplan ein.

Kantone entscheiden

Gemäss den neuen Vorgaben des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) besteht das Qualifikationsverfahren aus Erfahrungsnote, Vertiefungsarbeit und Schlussprüfung, wobei letztere schriftlich oder mündlich durchgeführt werden kann. Die Kantone entscheiden über die Form.

In Zürich schriftlich

Der Zürcher Bildungsrat hat am 12. Mai 2025 entschieden, die Schlussprüfung schriftlich durchzuführen. Grundlage dafür war die Rückmeldung zentraler Bildungsakteure. Pädagogisch spricht für die schriftliche Variante, dass sie unabhängig von der Vertiefungsarbeit ist und das Wissen im Bereich Allgemeinbildung umfassend prüft. Zudem erlaubt eine zentral organisierte Prüfung eine faire und qualitativ hochwertige Durchführung. Eine zusätzliche mündliche Prüfung würde Aufwand, Kosten und Unterrichtsausfälle verursachen.

Die neuen Vorschriften zur Allgemeinbildung treten 2026 in Kraft und gelten ab dem Schuljahr 2026/27.

Kanton Zürich/ Zürich24