Home Region Sport Magazin Schweiz/Ausland
Region
30.05.2025
30.05.2025 10:18 Uhr

Schweiz verbietet Import von Qualpelz

 Als erstes Land Europas verbietet die Schweiz den Import von tierquälerisch erzeugten Pelzen.
Als erstes Land Europas verbietet die Schweiz den Import von tierquälerisch erzeugten Pelzen. Bild: Pexels
Ab 1. Juli 2025 verbietet die Schweiz den Import von Qualpelzen. Tierschützer feiern den Schritt als Meilenstein, fordern aber strengere Regeln und mehr Konsequenz.

Als erstes Land Europas verbietet die Schweiz den Import von Pelzen, die unter besonders grausamen Bedingungen wie Käfighaltung auf Gitterböden oder durch die Jagd mit Tellereisen gewonnen wurden. Der Bundesrat hat das Verbot am Mittwoch beschlossen. Es tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.

Ein historischer Schritt

Für Tierschutzorganisationen wie VIER PFOTEN, die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) und der Zürcher Tierschutz ist der Entscheid ein «historischer Schritt». Die Schweiz übernehme mit diesem Verbot eine internationale Vorbildrolle, betonen die Organisationen in einer gemeinsamen Medienmitteilung.

«Tierquälerisch» ist zu eng

Trotz der begrüssten Signalwirkung des Verbots üben die Organisationen Kritik: Der Geltungsbereich sei nicht umfassend genug. Besonders der Ausschluss sogenannter Totschlagfallen von der Definition «tierquälerisch» sei problematisch. Denn: Pelze von auf diese Weise getöteten Tieren dürfen weiterhin importiert werden.

Mehr Transparenz 

Ebenfalls beschlossen wurden neue Deklarationspflichten für tierische Lebensmittel. Produkte wie Leber und Fleisch aus Stopfmast müssen künftig gekennzeichnet werden. Auch Milch, Eier und Fleisch von Tieren, denen ohne Betäubung schmerzhafte Eingriffe wie Enthornung, Kastration oder Schnabelkürzen zugefügt wurden, müssen entsprechend deklariert werden. Auch Froschschenkel, die ohne Betäubung gewonnen wurden, fallen unter die neue Regelung.

Positiv sei laut den Organisationen, dass die Deklarationspflicht auch für den Offenverkauf gelte und schriftlich erfolgen müsse – dies schaffe Transparenz für Konsumentinnen und Konsumenten.

Doch auch hier sehen die Tierschützer noch Handlungsbedarf: Die Stopfleber, die in der Schweiz bereits seit über 40 Jahren verboten ist, darf weiterhin importiert werden – wenn auch künftig mit Deklarationspflicht. Ein klarer Widerspruch, wie sie betonen.

Eine entsprechende Volksinitiative, die ein vollständiges Importverbot für Stopfleber fordert, ist derzeit im parlamentarischen Prozess.

Zürich24/ TIER PFOTEN