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11.09.2025

Maur: Asylvorlage zulässig

Ob der Asylcontainer an der Lohwisstrasse erweitert und modernisiert wird, ist Gegenstand einer Urnenabstimmung.
Ob der Asylcontainer an der Lohwisstrasse erweitert und modernisiert wird, ist Gegenstand einer Urnenabstimmung. Bild: Thomas Renggli
Überraschende Wende im Rechtsstreit um die Erweiterung der Asylanlagen in der Gemeinde Maur. Das kommunale Projekt kommt nun doch an der Urne zur Abstimmung.

Das Verwaltungsgericht Zürich hat entschieden, dass die baulichen Massnahmen an den Asylunterkünften Tobelstrasse und Lohwis in der Gemeinde Maur gemeinsam in einer Vorlage behandelt werden dürfen. Der Maurmer Gemeinderat wird die Abstimmung baldmöglichst neu ansetzen und den Urnengang organisieren.

Bezirksrat entschied anders

Mit Medienmitteilung vom 22. August 2025 informierte der Gemeinderat, dass die für den 28. September 2025 vorgesehene Urnenabstimmung über den Kredit für bauliche Massnahmen an der Asylinfrastruktur abgesagt werden musste. Grund dafür war ein Entscheid des Bezirksrats Uster, der eine Stimmrechtsbeschwerde gutgeheissen hatte.

Standorte in Aesch und Ebmatingen

Die Vorlage umfasste die notwendigen Kredite für Umbauten und Erweiterungen an den beiden Standorten Tobelstrasse im Ortsteil Aesch und Lohwis in Ebmatingen sowie die Überführung der provisorischen Containeranlage in eine definitive Unterkunft, um die Unterbringungskapazitäten langfristig zu sichern und die gemeindeeigene Asylstrategie konsequent umzusetzen.

Inhaltliche Zusammenhänge

Den Entscheid des Bezirksrats Uster zog der Gemeinderat an das Verwaltungsgericht Zürich weiter. Dieses hat nun bestätigt, dass diese Urnenvorlage rechtlich zulässig ist – ein Urteil, das den Gemeinderat in seiner Vorgehensweise bestätigt.

Damit können die inhaltlich zusammenhängenden Massnahmen koordiniert und als Einheit zur Abstimmung gebracht werden, eine wichtige Voraussetzung für die konsistente und nachhaltige Umsetzung der gemeindeeigenen Asylstrategie.

Der Urnengang wird nun neu angeordnet und der Abstimmungstermin baldmöglichst festgelegt, damit die Bevölkerung zeitnah über die Vorlage entscheiden kann.

Weiterzug ans Bundesgericht möglich

Allerdings besitzt der Rekurrent die Option, den Fall ans Bundesgericht weiterzuziehen.

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