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12.09.2025

Brutaler Tod einer Sexarbeiterin

Die brutale Tat wird am Bezirksgericht Horgen verhandelt.
Die brutale Tat wird am Bezirksgericht Horgen verhandelt. Bild: PD
Ein Streit um Geld endete in einer tödlichen Eskalation: Vor dem Bezirksgericht Horgen muss sich ein 38-Jähriger verantworten, der eine Escort-Mitarbeiterin brutal tötete.

Im Bezirksgerichts Horgen sitzt der Angeklagte selbstbewusst, aufrecht - in königsblauem Pullover, hochgewachsen, sportlich. So beschreibt es der «Tages-Anzeiger». Doch schon nach wenigen Minuten sinkt der Mann tief in seinen Stuhl, während die Richterin eine scheinbar endlose Liste von Verletzungen verliest – Verletzungen, die eine 30-jährige Frau nicht überlebte.

Fataler Abend

Der Abend im November 2023 begann mit Alkohol und Kokain. Später bestellte der Mann eine Escort-Dame zu sich nach Richterswil. «Wir haben uns gut verstanden und gelacht», schildert er vor Gericht. Doch nach einem Toilettengang sei sie plötzlich nervös gewesen. Panik habe ihn gepackt: 30’000 Franken, unter der Matratze versteckt, schienen verschwunden.

Wüste Auseinandersetzung

Was folgte, beschreibt der 38-Jährige als wüste Auseinandersetzung: Schreie, Schläge, ein Gerangel auf dem Boden. An die Messerstiche, die der Obduktion zufolge schwere Verletzungen verursachten, will er sich nicht erinnern. Als die Frau fliehen wollte, hielt er sie zurück – und würgte sie, bis sie zusammensackte. «Ich wollte nicht, dass sie stirbt», beteuert er. Er rief den Notruf, versuchte Wiederbelebung. Doch da war es längst zu spät.

Skrupeloser Mord?

Für die Staatsanwaltschaft ist der Fall klar: Mord, «besonders skrupellos» begangen, allein aus Habgier. Sie fordert lebenslange Freiheitsstrafe. Der Verteidiger plädiert dagegen auf Totschlag, auf einen Affekt im Drogen- und Angstrausch. Auch der Anwalt der Mutter des Opfers spricht von «brutaler Gewalt“^», der die zierliche Frau hilflos ausgeliefert war.

Bittere Pointe

Die bittere Pointe: Das Geld, um das es ging, war nie weg. Die Polizei fand die Bündel später unberührt in einer verschlossenen Kammer der Wohnung.

Das Urteil fällt am 22. September.

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