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Kanton Zürich
15.09.2025

«Ja» zu Stellvertretung

Wenn Mitglieder des Kantonsrats längere Zeit ausfallen, soll ein Stellvertreter oder eine Stellvertreterin ihren Sitz vorübergehend einnehmen können. Der Kantonsrat hat einer entsprechende Stellvertreterregelung zugestimmt. (Archivbild)
Wenn Mitglieder des Kantonsrats längere Zeit ausfallen, soll ein Stellvertreter oder eine Stellvertreterin ihren Sitz vorübergehend einnehmen können. Der Kantonsrat hat einer entsprechende Stellvertreterregelung zugestimmt. (Archivbild) Bild: KEYSTONE/MICHAEL BUHOLZER
Der Zürcher Kantonsrat sagt Ja zur Stellvertretungsregelung. Bei Krankheit, Unfall oder Mutterschaft sollen Ratsmitglieder künftig ersetzt werden können. Entscheiden wird das Volk.

Der Kantonsrat hat die neue Stellvertreterregelung am Montagmorgen in der Schlussabstimmung mit 95 zu 72 Stimmen gutgeheissen. Dagegen waren SVP, EDU und FDP.

Stimmberechtigte entscheiden

Weil es zur Einführung dieser Regelung eine Verfassungsänderung braucht, werden die Stimmberechtigten darüber entscheiden. Ein Abstimmungstermin steht noch nicht fest.

Bis zu zwölf Monate

Die neue Regelung beinhaltet, dass Parlamentsmitglieder ihren Sitz für eine Dauer von drei bis maximal zwölf Monaten einem Ersatzmitglied ihrer Partei überlassen können. Gemeinden sollen diese Regelung übernehmen können, sofern sie dies wollen.

In der Debatte, die bereits im Juni stattfand, argumentierten Befürworterinnen und Befürworter unter anderem mit dem Willen der Wählerinnen und Wähler, der dadurch besser berücksichtigt werde. Bei den häufig knappen Abstimmungsergebnissen käme es auf jede Stimme an.

Auf der Gegenseite wurde ebenfalls der Wählerwille geltend gemacht - schliesslich sei eine bestimmte Person gewählt worden und nicht deren Stellvertretung, hiess es beispielsweise von Seiten der SVP. Die Gegner warnten auch vor dem administrativen Aufwand.

Dilemma für Mütter

Frischgebackene Mütter sollen künftig entscheiden können, ob sie von der Stellvertreterregelung Gebrauch machen oder nicht. Wollen sie weiterhin selber an den Kantonsratssitzungen teilnehmen, verlieren sie jedoch den Anspruch auf Erwerbsersatz. Grund dafür ist eine entsprechende Regelung auf Bundesebene.

Vergleichbare Stellvertreter-Regelungen gibt es bereits in den Kantonen Graubünden, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Einen Versuch, eine solche Regelung einzuführen, wurde zuletzt auch im Nachbarkanton Schaffhausen unternommen - die Stimmberechtigten lehnten die Einführung im August 2024 jedoch mit 50,1 Prozent knapp ab.

Keystone-SDA