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20.09.2025
20.09.2025 08:00 Uhr

Asylfrage vor Bundesgericht?

In Maur ist ein Streit um die Abstimmung über die Asylunterkünfte entbrannt.
In Maur ist ein Streit um die Abstimmung über die Asylunterkünfte entbrannt. Bild: Tatiana Bogdanova
In der Gemeinde Maur ist ein Verfahren um die Legitimation der Abstimmung über die Asylunterkünfte im Gang. Nun kommuniziert die Gemeinde vorschnell.

In der neusten Ausgabe der Lokalzeitung «Maurmer Post» vom 19. September publiziert der Maurmer Gemeinderat den noch nicht rechtskräftigen Entscheid des Verwaltungsgerichts «betreffend Kreditbewilligung für die Erweiterung einer Asylunterkunft beziehungsweise von Asylunterkünften» als definitiv und kündigt an, einen neuen Abstimmungstermin baldmöglichst festlegen zu wollen.

Verwaltungsgericht stützt den Gemeinderat

Das Verwaltungsgericht hat nämlich entschieden, dass die baulichen Massnahmen bei den Unterkünften Tobelstrasse in Aesch und Lohwis in Ebmatingen gemeinsam in einer Vorlage behandelt werden dürfen.

Bezirksrat anderer Meinung

Dies im Gegensatz zur Vorinstanz, dem Bezirksrat, der ein solches Vorgehen als rechtswidrig beurteilt und festgehalten hat, dass die Erweiterung der Asylunterkunft Tobelstrasse und die Ertüchtigung und Erweiterung der Asylunterkunft Lohwis separat zur Abstimmung zu bringen sind.

Noch nicht rechtskräftig

Das Urteil wurde am 15. September 2025 dem Rekurrenten zugestellt. Gegen dieses Urteil kann bis am 15. Oktober 2025 beim Bundesgericht Beschwerde erhoben werden. Der Rekurrent prüft nun das Urteil inhaltlich und formal und entscheidet innerhalb der zur Verfügung stehen Frist über das weitere Vorgehen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

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