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Kanton Zürich
03.10.2025

Klimakleber im Recht

Die Zürcher Kantonspolizei kann Klimaaktivisten die Einsatzkosten nicht auferlegen. Zu diesem Schluss kam das Verwaltungsgericht. (Symbolbild)
Die Zürcher Kantonspolizei kann Klimaaktivisten die Einsatzkosten nicht auferlegen. Zu diesem Schluss kam das Verwaltungsgericht. (Symbolbild) Bild: KEYSTONE/PETER KLAUNZER
Die Zürcher Kantonspolizei kann einer Gruppe von Klimaklebern die Kosten für das Ablösen und Wegtragen bei einer Strassenblockade im Jahr 2023 nicht aufbrummen.

Ein Klimaaktivist hatte im Juni 2023 zusammen mit drei Mitstreitern die Autobahnabfahrt Bernerstrasse in Zürich-Altstetten blockiert. Sie setzten sich mit Transparenten auf die Fahrbahn, wobei sich zwei von ihnen auch noch auf dem Asphalt festklebten.

Die Polizei rückte aus, löste die Festgeklebten mit Öl von der Strasse und trug die Aktivisten weg. Zeitweise waren bis zu 21 Polizistinnen und Polizisten vor Ort, vor allem auch wegen des Rückstaus, der sich wegen der Blockade gebildet hatte.

Aktivist sollte 1536 Franken zahlen

Den Aufwand für diesen Einsatz bezifferte die Kantonspolizei auf 6144 Franken, wovon der Klimaaktivist, der vor Verwaltungsgericht zog, einen Viertel zahlen sollte, also genau 1536 Franken. Auf diesen Kosten wird die Kantonspolizei nun wohl sitzen bleiben.

Fehlende gesetzliche Grundlage

Das Verwaltungsgericht kam in einem am Freitag publizierten Urteil zum Schluss, dass es für die Kostenüberwälzung «an einer genügenden gesetzlichen Grundlage fehlt». Die Formulierung im Gesetz sei «sehr offen», in der Verordnung fehle es zudem an Bemessungsgrundlagen.

Für Personen, die einen Polizeieinsatz auslösen würden, sei es somit nicht absehbar, welche Kosten sie damit verursachten. Tatsächlich sagte der Aktivist in einer Befragung, dass er nicht habe ahnen können, dass wegen ihrer Blockade 21 Polizisten ausrücken würden.

Anti-Chaoten-Gesetz nicht gültig

Zudem fand die Klimaaktion, um die es im vorliegenden Fall geht, bereits im Juni 2023 statt - also geraume Zeit vor der «Anti-Chaoten»-Abstimmung im März 2024. Somit muss ohnehin das im Jahr 2023 gültige Gesetz angewendet werden.

Ab Ende Jahr gibt es Rechnungen

Bei der "Anti-Chaoten"-Abstimmung entschied das kantonale Stimmvolk, dass Polizeikosten wenn immer möglich den Aktivisten und Demonstranten aufgebrummt werden sollen.

Die Verordnung, welche die Details dazu regelt, tritt nun spätestens Ende diesen Jahres in Kraft, wie es bei der Sicherheitsdirektion auf Anfrage hiess. Ab Januar 2026 können Einsatzkosten oder Sachschäden also den Verursachern aufgebrummt werden.

Weiterzug ans Bundesgericht?

Dieses Verwaltungsgerichtsurteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Kanton Zürich kann es noch ans Bundesgericht weiterziehen. Die Aktivisten wurden für die Blockade bereits verurteilt: Sie erhielten wegen Nötigung bedingte Geldstrafen.

Keystone-SDA