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Kanton Zürich
15.10.2025

Reinigungsfirma scheitert vor Bundesgericht

Das Bundesgericht hat die Beschwerde einer Reinigungsfirma abgewiesen. (Themenbild)
Das Bundesgericht hat die Beschwerde einer Reinigungsfirma abgewiesen. (Themenbild) Bild: KEYSTONE/AYSE YAVAS
Das Bundesgericht weist die Beschwerde einer Zürcher Reinigungsfirma ab. Ein Gewerkschaftsartikel über unbezahlte Arbeitsstunden verletzt laut Urteil keine Persönlichkeitsrechte.

Das Bundesgericht hat in seinem am Mittwoch veröffentlichten Urteil einen Entscheid des Zürcher Handelsgerichts bestätigt und die Beschwerde der Reinigungsfirma abgewiesen. Diese hatte diverse Punkte des vorinstanzlichen Entscheids kritisiert und eine Genugtuung von 10'000 Franken gefordert.

Urteil bestätigt

Das höchste Schweizer Gericht folgt jedoch der Sicht der Vorinstanz, wonach die im Artikel geäusserten Aussagen teilweise nicht ausreichten, um die Beschwerdeführerin in ihrer Persönlichkeit zu verletzen. Ausserdem sei bei einigen Punkten der Wahrheitsbeweis erbracht worden.

Ex-Angestellte klagen

Frühere Mitarbeiterinnen der Firma hatten darüber berichtet, dass gewisse Arbeitsstunden nicht bezahlt, in einem Fall die Probezeit über das rechtlich zulässige Maximum verlängert und die Mitarbeitenden respektlos behandelt worden seien. Ausserdem schilderten sie weitere Missstände. (Urteil 5A_890/2024 vom 27.8.2025)

Keystone-SDA