Neun Jahre nach der grausamen Tat im Zürcher Seefeld ist das letzte Urteil gefällt. Der 45-jährige Litauer, der den Mord an einer zufällig ausgewählten Frau angestiftet hatte, muss eine Freiheitsstrafe von 16,5 Jahren verbüssen. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde abgewiesen und die Verurteilung durch das Zürcher Obergericht bestätigt.
Beschwerde abgewiesen
Der Mann hatte einen Freispruch verlangt und sämtliche Vorwürfe bestritten. Das höchste Schweizer Gericht sah jedoch keine Rechtsverletzung und stützte die Beurteilung der Vorinstanz in allen Punkten.
Mordplan im Strafvollzug
Die Tat geht auf das Jahr 2016 zurück. Der Litauer und ein Schweizer Mithäftling hatten im Gefängnis einen Plan geschmiedet, um ihre vorzeitige Entlassung zu erzwingen. Während eines unbegleiteten Hafturlaubs schrieb der Schweizer ein fingiertes Erpresserschreiben an das Zürcher Kantonsparlament. Darin drohte er im Namen einer erfundenen litauischen Bande mit Mord, sollte der Litauer nicht freigelassen werden.
Als keine Reaktion erfolgte, kaufte der Schweizer ein Messer und tötete eine zufällig gewählte Frau mit mehreren Stichen.
Manipulative Einflussnahme
Das Obergericht Zürich bezeichnete den Litauer als «äusserst manipulative Person». Es sei ihm gelungen, seinen Mithäftling mit erfundenen Geschichten über angebliche Bedrohungen durch den Unternehmer Thomas Schmidheiny zu beeinflussen.
Gemeinsam entwickelten die beiden das Szenario mit dem Erpresserschreiben und der Tötung. Laut Bundesgericht war der Täter zwar leicht beeinflussbar, aber nicht willenlos. Die Verantwortung für den Mord liege bei beiden.
Urteil endgültig
Mit dem Entscheid des Bundesgerichts (Urteil 6B_383/2025 vom 10. September 2025) ist der Fall nun abgeschlossen. Der Litauer wird seine Strafe von 16,5 Jahren Freiheitsentzug verbüssen. Sein Mittäter war bereits früher zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
(Quelle: Keystone-SDA)