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Kanton Zürich
30.10.2025
31.10.2025 06:59 Uhr

Uber-Fahrer vor Bezirksgericht

Vor dem Bezirksgericht Zürich muss sich ein 44-jähriger Uber-Fahrer verantworten.
Vor dem Bezirksgericht Zürich muss sich ein 44-jähriger Uber-Fahrer verantworten. Bild: zVg
Ein 44-jähriger Uber-Fahrer steht in Zürich vor Gericht. Er soll drei Frauen sexuell missbraucht haben, bestreitet die Taten jedoch grösstenteils und spricht von Missverständnissen.

Ein 44-jähriger Uber-Fahrer muss sich in Zürich wegen schwerer Vorwürfe verantworten. Laut Anklage soll er drei Frauen sexuell missbraucht haben und zwar alle während Fahrten in seinem Auto. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von neuneinhalb Jahren sowie eine Landesverweisung von zwölf Jahren.

Teilweise geständig

Vor Gericht zeigte sich der Beschuldigte teilweise geständig, bestritt jedoch die meisten Vorwürfe. «Einiges ist wahr, aber nicht alles», sagte er zum Fall einer 31-jährigen Frau, die im Juli 2024 unter Einfluss von Alkohol oder Drogen in seinem Wagen eingeschlafen sein soll.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann die Situation ausnutzte und die Frau sexuell missbrauchte, während sie wehrlos war. Der Beschuldigte behauptet hingegen, er habe sie nur wecken wollen.

Türen verriegelt

In einem weiteren Fall soll der Fahrer eine stark alkoholisierte Frau zum Oralverkehr gezwungen haben. Er verteidigte sich mit der Aussage, dass er dachte, das sie es auch wolle. Laut Anklageschrift jedoch habe die Frau klar signalisiert, dass sie nicht einverstanden war. Zudem habe sie das Auto nicht verlassen können, da die Türen verriegelt gewesen seien.

Zukunft ungewiss

Der gebürtige Mazedonier mit italienischem Pass lebt seit 2014 mit seiner Frau und seinem Sohn in der Schweiz. Sollte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgen, droht ihm neben einer langen Haftstrafe auch die Ausweisung aus dem Land.

Urteil noch ausstehend

Am Nachmittag werden die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung erwartet. Erst danach wird entschieden, ob der Mann schuldig gesprochen wird oder nicht. Das Urteil dürfte in den kommenden Tagen folgen.

(Quelle: Keystone-SDA) 

Zürich24