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Stadt Zürich
04.11.2025
04.11.2025 17:51 Uhr

Teure Falschfahrten an Langstrasse

Das Tagfahrverbot auf einem Abschnitt der Zürcher Langstrasse wurde nach dessen Einführung oft nicht beachtet. Am Dienstag stand ein 61-jähriger Autofahrer vor Gericht, der mehr als ein Dutzend Mal dagegen verstiess. (Symbolbild)
Das Tagfahrverbot auf einem Abschnitt der Zürcher Langstrasse wurde nach dessen Einführung oft nicht beachtet. Am Dienstag stand ein 61-jähriger Autofahrer vor Gericht, der mehr als ein Dutzend Mal dagegen verstiess. (Symbolbild) Bild: KEYSTONE/ENNIO LEANZA
Ein 61-jähriger Autofahrer stand vor dem Bezirksgericht Zürich. Mehr als ein Dutzend Mal fuhr er im vergangenen Jahr durch das Tagfahrverbot an der Langstrasse. Bezahlen muss er 1850 Franken.

«Mit der Post war es oft etwas schwierig in Berlin», sagte der Mann am Dienstagnachmittag zur Einzelrichterin am Bezirksgericht Zürich. Manchmal sei über Tage oder Wochen hinweg gar nichts zugestellt worden. Er habe zwar einmal Post aus Zürich bekommen und Bussen in Höhe von über 600 Franken beglichen.

Strafbefehle spät gesehen

Von den Verstössen, die ihm in dem vor Gericht verhandelten Strafbefehl vorgeworfen wurden, habe er jedoch erst erfahren, als er im Juni des vergangenen Jahres seinen Wohnsitz zurück in die Schweiz verlegt habe.

Keinen Überblick

Er habe schlicht keinen Überblick mehr, was er bereits bezahlt habe und was noch offen sei. Vor allem habe er dafür nie eine Rechnung mit Einzahlungsschein erhalten. Deshalb habe er Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt.

Wirklich Ahnungslos?

Wie sich vor Gericht herausstellte, betraf die bereits bezahlte Busse Verstösse aus dem Januar 2024. Zwischen Februar und April 2024 fuhr er jedoch weitere sieben Mal durch das Tagfahrverbot auf einem kurzen Abschnitt der Langstrasse.

«Ich habe das gar nicht bemerkt - man wird ja nicht wirklich geblitzt, die Anlage macht einfach nur Fotos», sagte er. Er habe damals von dem Fahrverbot keine Kenntnis gehabt, da er in Berlin gewohnt habe.

Einsprache zurückgezogen

Da er die Busse eigentlich akzeptierte, einigte er sich nach wenigen Minuten mit der Richterin darauf, die Einsprache gegen den Strafbefehl zurückzuziehen. Im Gegenzug muss er keine Gerichtskosten bezahlen.

Teuer zu stehen kommt ihn die Sache auch so schon: Zu den bereits bezahlten mehr als 600 Franken kommen die im Strafbefehl verlangten 700 Franken Busse und 550 Franken Gebühren hinzu. Da er mittlerweile wieder in der Schweiz wohnt, dürfte wenigstens die Zustellung der entsprechenden Rechnung nun besser klappen als in Berlin.

17'000 Verstösse registriert

Ähnlich wie dem 61-Jährigen erging es im vergangenen Jahr auch Zehntausenden anderen Autofahrerinnen und Autofahrern, die auf der Langstrasse unterwegs waren. Allein im Januar 2024, dem ersten Monat, in dem die Anlage zur Kontrolle des Tagfahrverbots in Betrieb war, wurden über 17'000 Verstösse dagegen registriert und geahndet.

Keystone-SDA