Vorletzte Woche war der Stiftungszweck der Bührle-Stiftung plötzlich ein anderer: Der Zusatz «in der Stadt Zürich» wurde vom einen auf den anderen Tag im Handelsregister gestrichen. Damit muss die umstrittene Kunstsammlung künftig nicht mehr zwingend in Zürich ausgestellt werden.
Unmissverständliche Kritik
Im Änderungsgesuch an die Stiftungsaufsicht, das nun öffentlich zugänglich ist, gibt die Stiftung mehr als nur einen Grund für die Streichung des «Zürich»-Zusatzes: Sie äussert auf mehreren Seiten unmissverständliche Kritik an ihrem Standort.
Massive Vorwürfe
Seit die Sammlung Bührle im Chipperfield-Neubau ausgestellt sei, gebe es «eine beispiellose mediale und politische Kontroverse». Die Stiftung müsse sich «massivste Vorwürfe gefallen lassen», von ethisch-moralischem Fehlverhalten bis Antisemitismus.
Stiftung kritisiert «behördliche Einmischung»
Die Stiftung und die Kunstgesellschaft seien zudem dazu gedrängt worden, den Dauerleihvertrag öffentlich zugänglich zu machen und schliesslich einen neuen zu verhandeln. Dabei habe die Zürcher Stadtverwaltung inhaltliche Forderungen gestellt.
«Ohne Vorbild»
Für die Stiftung ist diese «behördliche Einmischung» in eine private, kulturelle Institution im bisher liberalen schweizerischen Museumsumfeld «ohne Vorbild».
Zukunft ungewiss
Die negativen Auswirkungen der Kontroverse auf die Stiftung und das Kunsthaus seien «enorm». Ob eine weitere Präsentation unter diesen Umständen weiterhin möglich und vertretbar sei, «ist aktuell ungewiss». Allenfalls müsse die Stiftung neue Optionen prüfen.
Die Stadt gibt sich bedeckt
Die Stadt Zürich gibt sich auf Anfrage bedeckt. Zu den Vorwürfen äussert sich ein Sprecher nicht. Er verweist darauf, dass Kunsthaus und Bührle-Stiftung 2030 über die weitere Zusammenarbeit diskutieren wollen.