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Stadt Zürich
07.11.2025
07.11.2025 16:00 Uhr

Vier Jahre Haft für Uber-Fahrer

Das Bezirksgericht Zürich verurteilte einen 44-jährigen Uber-Fahrer wegen sexueller Nötigung zu vier Jahren Haft und einem siebenjährigen Landesverweis.
Das Bezirksgericht Zürich verurteilte einen 44-jährigen Uber-Fahrer wegen sexueller Nötigung zu vier Jahren Haft und einem siebenjährigen Landesverweis. Bild: Pexels: Donald Tong
Das Bezirksgericht Zürich hat einen 44-jährigen Uber-Fahrer wegen sexueller Nötigung und weiterer Delikte zu vier Jahren Freiheitsstrafe und einem Landesverweis verurteilt.

Der 44-jähriger Uber- und Bolt-Fahrer ist vom Bezirksgericht Zürich der sexuellen Nötigung und weiterer Delikte schuldig gesprochen worden. Der Mann soll in seinem Auto drei Frauen sexuell missbraucht haben.

Mögliches Berufungsverfahren

Neben der vierjährigen Freiheitsstrafe ordnete das Gericht einen Landesverweis von sieben Jahren an. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von neuneinhalb Jahren gefordert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann ans Obergericht weitergezogen werden.

(Quelle: Keystone-SDA)

Zürich24