Die jungen Eltern aus dem Zürcher Unterland nahm das Ereignis aus dem Frühling 2024 offensichtlich mit. Die Mutter konnte sich am Montag vor Gericht kaum äussern, ohne Tränen unterdrücken zu müssen. Auch der Vater sprach mit belegter Stimme.
In der Badewanne
Dass ihr Kind beinahe in der Badewanne ertrunken war, bezeichneten sie als Tragödie, als schrecklichen Unfall. Nie würden sie ihre Kinder bewusst in Gefahr bringen, betonten sie.
Strafe angefochten
Die Staatsanwaltschaft hatte die beiden per Strafbefehl zu bedingten Geldstrafen und Bussen verurteilt. Das Paar focht diese aber mithilfe von zwei Anwälten an, darum kam es zum Prozess in Dielsdorf.
Ohne Aufsicht
Laut Anklage liess das Paar im Frühling 2024 seine beiden Kleinkinder in der Badewanne - bei laufendem Wasser. Sie seien für einige Minuten auf den Balkon gegangen, um zu rauchen.
Bei der Rückkehr fanden sie das jüngere, sechs Monate alte Kind auf dem Bauch treibend bewusstlos vor. Die Beschuldigte konnte ihr Kind durch Wiederbelebungsmassnahmen retten.
Keine Erklärung für den Vorfall
Bei der Polizei hatte die Frau laut dem Richter einmal ausgesagt, dass sie den Stöpsel nicht eingesteckt hatte, aber das ältere Kind schon gewusst habe, wie man diesen einsteckt. Ihren Aufenthalt auf dem Balkon habe sie einmal mit wenigen Sekunden, dann mit höchstens zwei Minuten angegeben.
Vor Gericht äusserten sich die Beschuldigten nicht mehr zum Sachverhalt. Sie anerkannten aber, dass die Kinder kurz alleine in der Badewanne sassen, als die Eltern auf dem Balkon waren. Auch, dass sie das jüngere Kind wiederbeleben mussten, bestätigten sie.
«Glücklich und lustig»
«Wir können uns den Unfall bis heute nicht erklären. Wir lieben unsere Kinder über alles», sagte der Mann. Seine Frau ergänzte, dass sie mit dem Thema abschliessen wolle. «Wir sind doch gar nicht so. Wir sind eine glückliche, lustige Familie», sagte sie mit tränenunterdrückter Stimme.
Falscher Straftatbestand angeklagt
Die Staatsanwaltschaft klagte den Straftatbestand Aussetzung an. Dabei geht es um eine Täterschaft, die eine hilflose Person einer Gefahr aussetzt.
Die Staatsanwaltschaft habe damit den falschen Straftatbestand angeklagt, sagte der Richter bei der Urteilseröffnung. Allenfalls hätte sie den Eltern eine Fahrlässigkeit vorwerfen können.
Richter lehnt Rückweisung ab
Das Ereignis belaste die Eltern stark, meinte der Richter. Das Gericht verzichte darum auch auf eine Rückweisung an die Staatsanwaltschaft. In dem Fall hätte diese die Möglichkeit gehabt, ein Fahrlässigkeitsdelikt anzuklagen.
Das junge Paar nahm das Urteil emotional auf, der Richter wünschte ihnen ein «gutes Gedeihen der Kinder». Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft könnte sie ans Obergericht weiterziehen.