Home Region Sport Magazin Schweiz/Ausland
Kanton Zürich
09.12.2025
09.12.2025 07:05 Uhr

Entschädigung für Opfer von Zwangsmassnahmen

Der Kantonsrat stimmte einem Solidaritätsbeitag für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen im Kanton Zürich zu. (Symbolbild)
Der Kantonsrat stimmte einem Solidaritätsbeitag für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen im Kanton Zürich zu. (Symbolbild) Bild: Kanton ZH
Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierung im Kanton Zürich erhalten einen einmaligen Solidaritätsbeitrag von 25'000 Franken.

Der Beschluss unterlag der Ausgabenbremse, das Quorum von 91 Stimmen wurde aber aber problemlos erreicht.

Gesamtbetrag von 20 Millionen

Der Bund zahlt bereits einen Solidaritätsbeitrag von 25'000 Franken pro Opfer aus. Die Kantone können aber freiwillig ebenfalls etwas beitragen, was Zürich nun hiermit tut. Der Gesamtbetrag von 20 Millionen Franken basiert auf der Annahme, dass rund 800 Gesuche eingereicht und gutgeheissen werden.

Erlittenes Leid anerkennen

Der Solidaritätsbeitrag war im Rat unbestritten. Es gehe darum, Verantwortung zu übernehmen – «besser spät, als nie», sagte Sonja Rueff-Frenkel (FDP, Zürich). Ein symbolischer Beitrag sei eine Form der Entschuldigung, sagte Sonja Gehrig (GLP, Urdorf). Lisa Letnansky (AL, Zürich), Erstunterzeichnerin des ursprünglichen Postulats, sagte, es gehe um Gleichbehandlung, Genugtuung und um eine klare Haltung des Kantons.

Nur kleine Geste

Dieser Beitrag sei nur eine kleine Geste, die Schuld des Staates einzugestehen, sagte Josef Widler (Mitte, Zürich). Florian Heer (Grüne, Winterthur) ergänzte, es gehe darum, das erlittene Leid und Unrecht anzuerkennen. Dies sei kein Akt der Grosszügigkeit sondern ein staatlicher Akt der Verantwortung, sagte Mandy Abou Shoak (SP, Zürich)

Pragmatisches Vorgehen

Der Rat appellierte an ein pragmatisches Vorgehen. Die Gesuche sollen rasch und unkompliziert bearbeitet werden, sagte etwa Christina Zurfluh Fraefel (SVP, Wädenswil).

Entmündigt und sterilisiert

Bis 1981 wurden auch im Kanton Zürich Kinder und Jugendliche in Heime gesperrt, in Pflegefamilien gegeben und als billige Arbeitskräfte ausgebeutet. So genannte liederliche oder arbeitsscheue Erwachsene wurden entmündigt und sterilisiert.

Neue Bestimmungen

Am 1. Januar 1981 traten neue Bestimmungen über die fürsorgerische Freiheitsentziehung in Kraft. Erstmals gab es in der ganzen Schweiz einheitliche Rechtsgrundlagen, die es erlaubten, Eingriffe in die persönliche Freiheit vor Gericht anzufechten.

Keystone-SDA
Demnächst