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Polizeinews
09.12.2025

Lange Haftstrafe nach Tötungsdelikt

Das Bundesgericht in Lausanne hat die Freiheitsstrafe von 13 Jahren und die Landesverweisung gegen den wegen vorsätzlicher Tötung verurteilten Mann bestätigt.
Das Bundesgericht in Lausanne hat die Freiheitsstrafe von 13 Jahren und die Landesverweisung gegen den wegen vorsätzlicher Tötung verurteilten Mann bestätigt. Bild: Polizei
Das Bundesgericht bestätigt die Verurteilung eines 41-jährigen Mannes wegen vorsätzlicher Tötung in Zürich. Er muss 13 Jahre ins Gefängnis und die Schweiz verlassen.

Das Bundesgericht hat die vom Zürcher Obergericht ausgesprochene Freiheitsstrafe von 13 Jahren sowie eine Landesverweisung von zwölf Jahren bestätigt. Damit ist die Verurteilung eines 41-jährigen Iraners wegen vorsätzlicher Tötung rechtskräftig. Der Entscheid wurde am Dienstag publiziert.

Tat im März 2022

Anfang März 2022 schlug der mehrfach vorbestrafte Mann in Zürich einen 58-jährigen Arbeitskollegen mit Fäusten, Tritten und einer Holzkeule zusammen. Das Opfer erlitt schwere Verletzungen und verstarb wenige Tage später im Spital.

Keine Zweifel 

Das Bundesgericht wies sämtliche Rügen des Beschwerdeführers ab. Dieser hatte unter anderem die Strafhöhe sowie den von der Vorinstanz festgestellten Tathergang beanstandet. Seine Aussagen stuften die Richter als nicht glaubwürdig ein.

Das Obergericht habe sich zu Recht auf die Aussagen des Opfers kurz nach der Tat, mehrere Zeugenaussagen sowie auf forensische und rechtsmedizinische Gutachten abgestützt, hält das Bundesgericht fest.

Landesverweisung 

Obwohl beim Verurteilten ein persönlicher Härtefall vorliege, erachtete das Bundesgericht die Landesverweisung als zulässig. Angesichts der Schwere der Tat und sieben weiterer Verurteilungen bestehe ein erhebliches Rückfallrisiko. Das öffentliche Interesse überwiege daher sein Interesse am Verbleib in der Schweiz.

In der Schweiz aufgewachsen

Der Mann kam im Alter von drei Jahren mit seiner Familie aus dem Iran in die Schweiz und lebte seither hier. Sein Geburtsland besuchte er zuletzt im Jahr 2000. Seine Mutter und Geschwister leben in der Schweiz, im Iran hat er keine Angehörigen mehr. Laut Bundesgericht spreche und verstehe er Persisch. Eine Integration im Herkunftsland sei zwar schwierig, aber nicht ausgeschlossen.

(Quelle: Keystone-SDA)

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