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Stadt Zürich
10.12.2025
11.12.2025 05:42 Uhr

Tramfahrer freigesprochen

Das Bezirksgericht Zürich hat am Mittwoch einen Tramchauffeur nach einem tödlichen Unfall freigesprochen. (Symbolbild)
Das Bezirksgericht Zürich hat am Mittwoch einen Tramchauffeur nach einem tödlichen Unfall freigesprochen. (Symbolbild) Bild: KEYSTONE/ANDREAS BECKER
Das Bezirksgericht Zürich hat einen Tramfahrer nach einem tödlichen Unfall freigesprochen. Der 55-Jährige fuhr einen 85-jährigen Touristen an, der später im Spital verstarb.

Die ganze Situation um den verstorbenen Mann tue ihm leid, sagte der 55-jährige Tramfahrer in seinem Schlusswort. Einen Fehler habe er aber nicht gemacht.

Etliche Gefahren in Zürich

Das sah auch das Gericht so. Der Tramchauffeur habe richtig reagiert, hielt der Richter bei der Urteilseröffnung fest. Die Situation in Zürich berge mit den vielen Trams von sich aus schon etliche Gefahren. Für Leute, die nicht hier wohnen, sei das nicht sehr einfach. «Ein Trampilot muss sich da stets entscheiden», sagte der Richter.

Kein Vorwurf

Wenn der Tramfahrer auf den Schritt des Opfers auf die Strasse reagiert habe, habe er nicht früher reagieren können. Auch sei er auf der Strecke nicht zu schnell unterwegs gewesen. Das Gericht geht davon aus, dass der Fussgänger auf der Insel zumindest kurz gestoppt hat. «Wir können Ihnen keinen Vorwurf machen, früher reagieren zu müssen», sagte der Richter.

Hätte er Unfall verhindern können?

Der Unfall ereignete sich am 30. Oktober 2023 um 8 Uhr morgens. Der Tramfahrer war mit einem 14er vom Stampfenbachplatz her Richtung Seebach losgefahren. Auf Höhe des Sumatrasteigs überquerte ein Gast eines nahen Hotels den Fussgängerstreifen. Das Tram erfasste den 85-jährigen US-Touristen. Er erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und verstarb vier Tage später im Spital.

Das Gericht musste die Frage klären, ob der Tramfahrer den Unfall hätte verhindern können. Die Staatsanwaltschaft sah diese Möglichkeit und verlangte eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung.

Unvermittelt auf Geleise getreten

Ganz anders sahen das der Beschuldigte und seine Verteidigerin. Das 85-jährige Opfer sei unvermittelt auf die Fahrbahn getreten, hielt der Tramfahrer fest. Der Mann sei auf der Fussgängerinsel gestanden und erst auf die Geleise getreten, als das Tram fünf bis zehn Meter entfernt war, sagte der Beschuldigte am Mittwoch vor Gericht.

Deutlich unter erlaubtem Tempo

Laut der Anwältin war das Tram mit 31 Kilometern pro Stunde deutlich unter den erlaubten 48 km/h unterwegs. Am Unfallort warnten dreieckige Signale auf dem Boden vor den Trams. «Die Anklage verlangt hellseherische Fähigkeiten von meinem Mandanten», sagte sie. Es wäre demnach leichtsinnig, jedes Mal einen Notstopp einzuleiten, wenn eine ältere Person am Strassenrand stehe.

Zivilansprüche abgewiesen

Zivilansprüche des Sohnes des verstorbenen Sohn wies das Gericht ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Obergericht weitergezogen werden.

Keystone-SDA
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