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Stadt Zürich
02.01.2026

Vieles neu im 2026 – das ändert

Einiges ändert in Stadt und Kanton Zürich im neuen Jahr. Das Grossmünster aber bleibt, wo es ist.
Einiges ändert in Stadt und Kanton Zürich im neuen Jahr. Das Grossmünster aber bleibt, wo es ist. Bild: PD Zürich
Mehr Kosten für unbewilligte Demos, neue Regeln fürs Parkieren und der Gang zur Behörde wird digital: Ab 2026 ändern sich in Zürich zahlreiche Vorschriften. Ein Überblick.

Unbewilligte Demonstrationen werden ab sofort kostenpflichtig. Wer ausserordentliche Polizeieinsätze verursacht, kann pro Person mit Gebühren von bis zu 30’000 Franken belangt werden – je nach Schwere des Vorfalls. Die Regelung gilt nicht nur für Demos: Auch Bombendrohungen oder das absichtliche Entweichenlassen gefährlicher Tiere können kostenpflichtig werden.

Öffentlicher Verkehr hat Vorrang

Auf kantonaler Ebene wird das Gesetz über den öffentlichen Verkehr ergänzt. Ab 1. Januar 2026 dürfen bauliche Massnahmen wie Tempo-30-Zonen, Velostreifen oder Strassensanierungen den öffentlichen Verkehr nicht ausbremsen. Ziel ist, dass Busse und Trams nicht langsamer werden.

Neue Steuerwerte für Liegenschaften

Wegen der Neuberechnung des Eigenmietwerts gelten ab 2026 neue Steuerwerte für Immobilien. Stadt und Kanton legen neu fest, wie hoch der steuerbare Wert einer Liegenschaft ist. Für Eigentümerinnen und Eigentümer mit besonders hoher Mehrbelastung sind Härtefallregelungen vorgesehen.

Parkieren teurer und digitaler

Die Stadt Zürich führt schrittweise neue Parkgebühren ein. Neu brauchen Taxifahrerinnen und Taxifahrer eine Taxistandplatzbewilligung – Kostenpunkt: 480 Franken pro Jahr. Ab Ostern 2026 sollen zudem digitale Tagesbewilligungen eingeführt werden, etwa für Handwerksbetriebe.

Behördengänge werden digital

Gesuche, Verträge und Bewilligungen mit der Stadt Zürich müssen ab 2026 grundsätzlich digital eingereicht werden – darunter Baugesuche oder Vereinbarungen mit Behörden. Papierform bleibt nur in Ausnahmefällen erlaubt, etwa bei fehlendem Zugang zu digitalen Mitteln.

Kinderbetreuung teurer

Die Stadt erhöht den Normkostensatz für familienergänzende Kinderbetreuung. Dieser Rechenwert bestimmt, wie viel Betreuungskosten anerkannt werden und wie hoch der Elternbeitrag ausfällt. Hintergrund: Die Stadt geht von steigenden Kosten in Kitas aus.

Einheitliche Regeln für Subventionen

Mit der neuen Verordnung über das Subventionsverfahren (SubVV) wird das städtische Förderwesen vereinheitlicht. Gesuche für Beiträge an Vereine, Kultur-, Sport- oder Sozialprojekte werden neu nach einheitlichen Kriterien geprüft – inklusive Rechtsschutz für Antragstellende.

Neue Gebühren für Reklame

Auch die Werbung im öffentlichen Raum wird neu geregelt. Ab 2026 gilt eine überarbeitete Gebührenordnung: Die Tarife richten sich nach Grösse, Beleuchtung und Dynamik der Werbeflächen. Begriffe werden vereinheitlicht, Mindestgebühren bleiben bestehen.

Thomas Renggli
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