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Stadt Zürich
12.01.2026

Velostationen werden optimiert

In der Velostation Stadttunnel beim Hauptbahnhof gilt ab Mitte Januar 2026 in einem Teilbereich neu eine Abstelldauer von bis zu sieben Tagen.(Symbolbild)
In der Velostation Stadttunnel beim Hauptbahnhof gilt ab Mitte Januar 2026 in einem Teilbereich neu eine Abstelldauer von bis zu sieben Tagen.(Symbolbild) Bild: ZO24/ChatGPT
Die Stadt Zürich führt ein neues Zutrittssystem für kostenpflichtige Velostationen ein. Online-Tickets und neue Regeln sollen den Zugang und die Nutzung vereinfachen.

Die Stadt Zürich führt in ihren kostenpflichtigen Velostationen ein neues Zutrittssystem ein. Mit dem System «Velocity» erhalten Velofahrende einen einfacheren und schnelleren Zugang. Betroffen sind die Velostationen beim Bahnhof Oerlikon, am Europaplatz sowie beim Bahnhof Stadelhofen.

Einführung demnächst

In Oerlikon wird das neue System am 16. Januar 2026 eingeführt, am Europaplatz am 23. Januar 2026. In der neuen Velostation Stadelhofen ist «Velocity» bereits in Betrieb.

Online buchen 

Velofahrende können sich einmalig online registrieren und anschliessend zwischen einem Tageseintritt für 2 Franken, einem Monatsabonnement für 10 Franken oder einem Jahresabonnement für 50 Franken wählen

Der Zutritt erfolgt danach bequem via SwissPass oder QR-Code. Das neue System ist in vielen Schweizer Städten bereits im Einsatz und hat sich bewährt.

Kostenlose Abstellplätze 

Trotz der Einführung des neuen Zutrittssystems bleiben in den Velostationen am Bahnhof Oerlikon weiterhin kostenlose Abstellplätze verfügbar. Auch in der kostenlosen Velostation Stadttunnel beim Hauptbahnhof können Velos nach wie vor gratis parkiert werden.

Neuer 7-Tage-Bereich

Seit Mai 2025 gilt rund um den Hauptbahnhof sowie im Stadttunnel aus Kapazitätsgründen eine 48-Stunden-Regel für das Abstellen von Velos. Damit sollen blockierte Abstellplätze durch vergessene oder defekte Velos verhindert werden.

Ab 16. Januar 2026 wird diese Regel im Stadttunnel teilweise gelockert: In einem neu definierten Bereich dürfen Velos bis zu sieben Tage abgestellt werden. An der Oberfläche rund um den Hauptbahnhof bleibt die 48-Stunden-Regel weiterhin bestehen.

Stadt Zürich/ Zürich24
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