Ein zentraler Schwerpunkt der Änderungen ist die Digitalisierung. Neu können auch juristische Personen ihre Steuererklärung vollständig elektronisch einreichen. Damit verabschiedet sich der Kanton Zürich endgültig von der bisherigen Download-Variante und setzt konsequent auf den Online-Kanal. Auch bestehende Weisungen zum Steuererklärungsverfahren wurden entsprechend angepasst. Ziel ist ein einheitlicher, digitaler Prozess.
Fristen und Verfahren
Für die Steuerperiode 2024 wurde die ordentliche Einreichefrist für natürliche Personen einmalig verlängert. Statt Ende März galt neu der 30. April 2025. Zudem gibt es Änderungen im Einschätzungsverfahren für säumige Steuerpflichtige.
Einschätzungsentscheide nach pflichtgemässem Ermessen werden neu per A-Post Plus versandt und nicht mehr eingeschrieben. Die zuständige Finanzdirektion des Kantons Zürich hat die Weisung dabei auch inhaltlich an die aktuelle Praxis angepasst.
Änderungen bei Pauschalen
Ab der Steuerperiode 2026 profitieren Unselbstständigerwerbende von höheren Pauschalen bei den Berufsauslagen. Die Fahrkostenpauschale für die Nutzung des privaten Autos steigt von 70 auf 75 Rappen pro Kilometer.
Diese Anpassung soll die gestiegenen Mobilitätskosten besser berücksichtigen und bringt für viele Steuerpflichtige eine spürbare Entlastung.
Merkblätter überarbeitet
Mehrere Merkblätter zur Quellenbesteuerung wurden überarbeitet. Betroffen sind unter anderem Ersatzeinkünfte sowie Vorsorgeleistungen aus öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen an Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz.
Konkret wurden die Listen der Doppelbesteuerungsabkommen aktualisiert, um internationale Sachverhalte korrekt abzubilden.
Eigenmietwert stabil
Der Regierungsrat verzichtet ab der Steuerperiode 2026 auf eine Erhöhung der Eigenmietwerte. Eine Übergangsregelung stellt sicher, dass die neue Weisung zur Liegenschaftsbewertung sozialverträglich umgesetzt wird.