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Kanton Zürich
20.01.2026

Änderungen im Zürcher Steuerbuch

Die Neuerungen im Zürcher Steuerbuch setzen stärker auf digitale Verfahren und bringen Anpassungen bei Fristen, Pauschalen und der Einschätzungspraxis.
Die Neuerungen im Zürcher Steuerbuch setzen stärker auf digitale Verfahren und bringen Anpassungen bei Fristen, Pauschalen und der Einschätzungspraxis. Bild: pixabay
Das Zürcher Steuerbuch wurde aktualisiert und bringt wichtige Änderungen ab 2025 und 2026.

Ein zentraler Schwerpunkt der Änderungen ist die Digitalisierung. Neu können auch juristische Personen ihre Steuererklärung vollständig elektronisch einreichen. Damit verabschiedet sich der Kanton Zürich endgültig von der bisherigen Download-Variante und setzt konsequent auf den Online-Kanal. Auch bestehende Weisungen zum Steuererklärungsverfahren wurden entsprechend angepasst. Ziel ist ein einheitlicher, digitaler Prozess.

Fristen und Verfahren

Für die Steuerperiode 2024 wurde die ordentliche Einreichefrist für natürliche Personen einmalig verlängert. Statt Ende März galt neu der 30. April 2025. Zudem gibt es Änderungen im Einschätzungsverfahren für säumige Steuerpflichtige.

Einschätzungsentscheide nach pflichtgemässem Ermessen werden neu per A-Post Plus versandt und nicht mehr eingeschrieben. Die zuständige Finanzdirektion des Kantons Zürich hat die Weisung dabei auch inhaltlich an die aktuelle Praxis angepasst.

Änderungen bei Pauschalen 

Ab der Steuerperiode 2026 profitieren Unselbstständigerwerbende von höheren Pauschalen bei den Berufsauslagen. Die Fahrkostenpauschale für die Nutzung des privaten Autos steigt von 70 auf 75 Rappen pro Kilometer.

Diese Anpassung soll die gestiegenen Mobilitätskosten besser berücksichtigen und bringt für viele Steuerpflichtige eine spürbare Entlastung.

Merkblätter überarbeitet

Mehrere Merkblätter zur Quellenbesteuerung wurden überarbeitet. Betroffen sind unter anderem Ersatzeinkünfte sowie Vorsorgeleistungen aus öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen an Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz.

Konkret wurden die Listen der Doppelbesteuerungsabkommen aktualisiert, um internationale Sachverhalte korrekt abzubilden.

Eigenmietwert stabil

Der Regierungsrat verzichtet ab der Steuerperiode 2026 auf eine Erhöhung der Eigenmietwerte. Eine Übergangsregelung stellt sicher, dass die neue Weisung zur Liegenschaftsbewertung sozialverträglich umgesetzt wird.

Kanton Zürich/ Zürich24
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