Home Region Sport Magazin Schweiz/Ausland
Züriberg
05.12.2024

Zürcher Verwaltungsgericht erlaubt Abdeckung von umstrittenen Inschriften

Darf laut dem Zürcher Verwaltungsgericht abgedeckt werden: Inschrift an einem Haus in der Zürcher Altstadt. (Archivbild)
Darf laut dem Zürcher Verwaltungsgericht abgedeckt werden: Inschrift an einem Haus in der Zürcher Altstadt. (Archivbild) Bild: KEYSTONE/GAETAN BALLY
Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat eine Beschwerde der Stadt Zürich zu den geplanten Abdeckung zweier historischer «Mohren-Inschriften» gutgeheissen. Das Baurekursgericht wollte der Stadt die Abdeckung zuvor verbieten.

Das Gericht ist zum Schluss gekommen, dass die geplante Abdeckung der Inschriften die beiden betroffenen Gebäude nicht gefährdet, wie es am Donnerstag mitteilte. Die Gebäude sind im kommunalen Inventar der Schutzobjekte aufgeführt.

In dem Gerichtsentscheid geht es um die Inschriften «Zum Mohrenkopf» und «Zum Mohrentanz» an zwei Gebäuden in der Zürcher Altstadt. Laut dem Verwaltungsgericht muss im vorliegenden Fall gar nicht beurteilt werden, ob die Inschriften als rassistisch zu werten sind oder nicht.

Entscheidend sei vielmehr, dass die geplanten Abdeckungen reversibel seien, und somit die geschützten Gebäude in ihrem Wert nicht gefährden würden.

Keystone-SDA