Auch für elektrische Laubbläser gelten härtere Bestimmungen. Diese dürfen nur noch von Oktober bis Dezember betrieben werden – sowohl durch Privatpersonen als auch durch städtische Mitarbeitende.
Ausnahmebewilligung durch Polizei
Ausnahmen sind nur mit Bewilligung der Stadtpolizei möglich, etwa bei Grossanlässen wie dem Sechseläuten oder der Street Parade sowie nach Stürmen in den übrigen Monaten.
Die Vorlage wurde mit 61,7 Prozent Ja-Stimmen bei 38,3 Prozent Nein-Stimmen angenommen. In allen Stadtkreisen fiel das Resultat zugunsten der Regelverschärfung aus.