Home Region Sport Magazin Schweiz/Ausland
Stadt Zürich
28.09.2025

Rote Karte für Laubbläser

In der Stadt Zürich nicht mehr erlaubt: benzinbetriebene Laubbläser.
In der Stadt Zürich nicht mehr erlaubt: benzinbetriebene Laubbläser. Bild: zVg
Die Stadt Zürich führt strengere Vorschriften für den Einsatz von Laubbläsern und -saugern ein. Benzinbetriebene Geräte werden künftig auf dem Stadtgebiet verboten.

Auch für elektrische Laubbläser gelten härtere Bestimmungen. Diese dürfen nur noch von Oktober bis Dezember betrieben werden – sowohl durch Privatpersonen als auch durch städtische Mitarbeitende.

Ausnahmebewilligung durch Polizei

Ausnahmen sind nur mit Bewilligung der Stadtpolizei möglich, etwa bei Grossanlässen wie dem Sechseläuten oder der Street Parade sowie nach Stürmen in den übrigen Monaten. 

Die Vorlage wurde mit 61,7 Prozent Ja-Stimmen bei 38,3 Prozent Nein-Stimmen angenommen. In allen Stadtkreisen fiel das Resultat zugunsten der Regelverschärfung aus. 
  

tre