Die Staatsanwaltschaft verurteilte die beiden per Strafbefehl zu bedingten Geldstrafen und Bussen. Das Paar focht diese an, darum kam es am Montagnachmittag zum Prozess in Dielsdorf.
Sachverhalt gemäss Anklage
Laut Anklage liess das Paar aus dem Zürcher Unterland im Frühling 2024 seine beiden Kleinkinder in der Badewanne - bei laufendem Wasser. Sie seien für einige Minuten auf den Balkon gegangen, um zu rauchen.
Bei der Rückkehr fanden sie das jüngere, sechs Monate alte Kind, auf dem Bauch treibend bewusstlos vor. Die Beschuldigte konnte ihr Kind laut Anklage durch Wiederbelebungsmassnahmen retten.
Zur Anwendung kam der Straftatbestand Aussetzung. Dabei geht es um eine Täterschaft, die eine hilflose Person einer Gefahr aussetzt.