In der Stadt Zürich gilt seit der Volksabstimmung im vergangenen September ein Laubbläserverbot. Benzinbetriebene Geräte sind verboten, elektrische dürfen nur noch von Oktober bis Dezember eingesetzt werden. In den übrigen Monaten ist eine Ausnahmebewilligung nötig. 61,7 Prozent der Stimmberechtigten hatten der Regelung zugestimmt.
Männedorf stimmt im Juni ab
Wie der «Tages-Anzeiger» berichtet, orientieren sich nun weitere Gemeinden an diesem Modell. In Männedorf wurde kurz nach der Zürcher Abstimmung eine Initiative für ein gleichlautendes Verbot eingereicht. Der Gemeinderat erklärte sie für gültig, die Gemeindeversammlung entscheidet am 15. Juni. Auch in Wettingen AG liegt eine entsprechende Petition vor.
Lärm, Gesundheit und Umwelt
Der Initiant begründet das Anliegen mit Lärmbelastung und gesundheitlichen Risiken. Laubbläser wirbelten Feinstaub, Bakterien und Pilzsporen auf und schädigten zudem Lebensräume von Kleintieren. Der Gemeinderat von Männedorf hat sich inhaltlich noch nicht positioniert.
Gemeinden besonders betroffen
Für Gemeinden sind solche Verbote heikel, da Strassenunterhaltsdienste häufig Laubbläser einsetzen. Sie gelten als effizienter als die manuelle Laubbeseitigung. Dennoch zeigt laut «Tages-Anzeiger» das Zürcher Abstimmungsresultat, dass das Thema auch ausserhalb der Stadt auf breite Resonanz stösst.