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07.10.2025
07.10.2025 07:09 Uhr

Physio wegen Schändung vor Gericht

Ein Physiotherapeut muss sich heute vor Obergericht wegen Schändung verantworten. Er ist angeklagt, weil er eine Patientin sexuell missbraucht haben soll. Sie war dort, um ihren gebrochenen Fuss zu therapieren. (Symbolbild)
Ein Physiotherapeut muss sich heute vor Obergericht wegen Schändung verantworten. Er ist angeklagt, weil er eine Patientin sexuell missbraucht haben soll. Sie war dort, um ihren gebrochenen Fuss zu therapieren. (Symbolbild) Bild: KEYSTONE/ENNIO LEANZA
Ein Physiotherapeut soll eine Patientin sexuell missbraucht haben. Das Bezirksgericht verurteilte ihn dafür zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung. Nun muss das Obergericht urteilen.

Laut Anklage kam es im Oktober 2021 in der Praxis in Gossau zu dem Übergriff auf die damals 49-jährige Patientin. Die Frau war wegen eines gebrochenen Fusses bereits mehrfach bei dem portugiesischen Physiotherapeuten in Behandlung.

Hose ausziehen!

Anders als bei den vorherigen Terminen forderte der Physiotherapeut die Frau dieses Mal jedoch auf, ihre Hose auszuziehen. Der Beschuldigte massierte die mit Slip bekleidete Frau im Leistenbereich, was ihr gemäss Anklageschrift unangenehm war.

Übergriff im Schlaf

Als sie später auf dem Bauch liegend einschlief, führte er einen Finger in ihre Vagina ein. Die Frau erschrak, war jedoch nicht in der Lage, sich zu wehren.

Anschliessend forderte der Physiotherapeut sie auf, sich erneut auf den Rücken zu drehen und massierte sie wiederum im Leistenbereich. Nach einigen Minuten sagte sie, nun sei es genug. Laut Anklageschrift hörte der Physiotherapeut auf und zeigte seiner Patientin vor der Verabschiedung noch einige Dehnübungen.

Der Schändung schuldig

Im Dezember 2023 sprach das Bezirksgericht Uster den Physiotherapeuten der Schändung schuldig. Es verhängte eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten, bei einer Probezeit von zwei Jahren.

Tätigkeitsverbot

Zudem wurde ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot ausgesprochen. Dieses beinhaltet jegliche berufliche oder ausserberufliche Tätigkeit im Gesundheitsbereich mit Patientenkontakt.

Kein Landesverweis

Den von der Staatsanwaltschaft beantragten Landesverweis von fünf Jahren lehnte das Bezirksgericht Uster damals ab. Der Verteidiger fordert einen Freispruch. Der Beschuldigte zog das Urteil weiter ans Obergericht.

Keystone-SDA