Der Kantonsrat sprach sich am Montag mit 136 zu 29 Stimmen in zweiter Lesung deutlich für die Härtefallklausel aus. Einzig die Grünen und Teile der GLP waren im Vorfeld skeptisch.
Klausel bald nicht mehr nötig
Auslöser für die Härtefallklausel ist ein Bundesgerichtsurteil, das zum Schluss kam, dass die gesetzliche Grundlage für eine solche Härtefallregelung fehle. Finanzdirektor Ernst Stocker (SVP) musste die bisher existierende Klausel deshalb abschaffen. Nun wird sie wieder eingeführt - allerdings ist sie nicht mehr lange nötig.
Im September entschied das Schweiz Stimmvolk, dass der Eigenmietwert abgeschafft werden soll. Gleichentags kündigte Stocker an, im Regierungsrat eine Übergangsregelung zu beantragen.
Bis zur tatsächlichen Abschaffung des Eigenmietwerts solle Wohneigentum weiterhin nach den bisherigen Eigenmietwerten besteuert werden. Dies obwohl der Kanton Zürich alle Liegenschaften neu bewertet werden und der Eigenmietwert deshalb steigen würde.
Übergangslösung bis 2027 oder 2028
Gemäss Angaben der Finanzdirektion hat der Regierungsrat noch nicht über den Antrag Stockers entschieden. Stockers Übergangsregelung und die Härtefallklausel werden nur so lange in Kraft sein, bis der Eigenmietwert ohnehin abgeschafft ist, was 2027 oder 2028 der Fall sein dürfte.
Bei der Debatte im September kritisierten Grüne, AL und EVP, dass Erben den Steuerrabatt nicht zurückzahlen müssen. Sie verglichen das Erben eines Hauses mit einem Lotto-Sechser. Ihr Antrag auf Rückzahlung scheiterte aber mit 48 zu 117 Stimmen.