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Kanton Zürich
20.11.2025

Konversionstherapien verboten

Der Kanton Zürich vebietet sogenannte Konversionstherapien, die angeblich die sexuelle Orientierung ändern können. (Archivbild)
Der Kanton Zürich vebietet sogenannte Konversionstherapien, die angeblich die sexuelle Orientierung ändern können. (Archivbild) Bild: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER
Der Zürcher Regierungsrat verbietet sogenannte Konversionstherapien, die fälschlicherweise versprechen, die sexuelle Orientierung von lesbischen, schwulen oder bisexuellen Menschen zu ändern.

Wer eine solche Therapie durchführt oder bewirbt, wird mit Busse bestraft, heisst es in der am Donnerstag publizierten Vorlage des Regierungsrats. Damit setzte er eine Motion um, die der Kantonsrat im November 2023 überwiesen hatte.

Referendum möglich

Umstritten war damals, ob es ein kantonales Verbot braucht. Die Gegner im Kantonsrat wiesen darauf hin, dass auf Bundesebene Bestrebungen für ein Verbot laufen würden. Die Befürworter betonten die Schäden, die Konversionstherapien bei den Betroffenen anrichten könnten.

Gegen die Vorlage kann noch das Referendum ergriffen werden.

Einzelfälle bekannt

Diverse Kantonsparlamente setzten sich bereits für ein Verbot ein, darunter Schaffhausen, St. Gallen Wallis, Waadt und Bern. Andere Kantone wie Aargau, Basel-Stadt oder Luzern setzten auf ein nationales Verbot. Der Bund prüft derzeit, ob das bestehende Recht ausreicht, um gegen die Praktiken vorzugehen.

Es ist nicht bekannt, wie viele solche Therapien in der Schweiz geführt werden. Immer wieder gelangen jedoch Einzelfälle an die Öffentlichkeit. 2018 hatte ein in den Kantonen Genf und Waadt praktizierender homöopathischer Arzt angeboten, «Homosexualität zu heilen». 2020 empfahl sich ein Psychiater in Schwyz für solche «Therapien».

Keystone-SDA
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