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Kanton Zürich
21.11.2025
21.11.2025 22:23 Uhr

Gericht aktzeptiert Spitalliste

Die neue Zürcher Rehaklinik Triemli und die Rehaklinik Waid werden nun umgesetzt. (Symbolbild)
Die neue Zürcher Rehaklinik Triemli und die Rehaklinik Waid werden nun umgesetzt. (Symbolbild) Bild: Kanton ZH
Das Bundesverwaltungsgericht ist auf die Beschwerde des Kantons Thurgau gegen die Zürcher Spitalliste 2023 Rehabilitation mangels Beschwerdelegitimation nicht eingetreten.

Damit kann die neue Reha-Planung für den Kanton Zürich umgesetzt werden.

Auftrag für Triemli

Die Zürcher Spitalliste 2023 Rehabilitation und die darin erteilten Leistungsaufträge – unter anderem an die neue Zürcher Rehaklinik Triemli der Klinikgruppe Valens sowie an die Rehaklinik Waid der ZURZACH Care – werden nun so rasch wie möglich umgesetzt.

Rickli zufrieden

Regierungsrätin Natalie Rickli gibt sich zufrieden: «Wir begrüssen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes. Damit kann die neue Reha-Strategie mit einer stärkeren akutspital- und wohnortsnahen Versorgung umgesetzt werden. Dies im Sinne der Zürcher Patientinnen und Patienten, die von einer ganzheitlicheren und effizienteren Behandlung profitieren werden.»

Der Regierungsrat hat per 1. Januar 2023 die neuen Zürcher Spitallisten Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation verabschiedet. Ziel der Spitalplanung 2023 ist eine bedarfsgerechte, qualitativ hochstehende und wirtschaftliche Versorgung der Zürcher Bevölkerung mit stationären medizinischen Leistungen für die kommenden Jahre.

Thurgau nicht legitimiert

Mit seinem Urteil vom 13. November 2025 stellt das Bundesverwaltungsgericht nun fest, dass der Kanton Thurgau betreffend Zürcher Spitalliste 2023 Rehabilitation nicht beschwerdelegitimiert war.

Zürioberland24/bt
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