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Kanton Zürich
21.11.2025
21.11.2025 16:55 Uhr

Vogelgrippe breitet sich aus

Geflügelhaltungen stehen im Zentrum der Schutzmassnahmen.
Geflügelhaltungen stehen im Zentrum der Schutzmassnahmen. Bild: pixabay
Erstmals wurde in Zürich eine Graugans mit H5N1 infiziert. Die Behörden reagieren mit Schutzmassnahmen für Geflügelhaltungen.

Die Vogelgrippe hat den Kanton Zürich erreicht. In Männedorf am Zürichsee wurde eine tote Graugans gefunden, bei der das hochansteckende Virus H5N1 nachgewiesen wurde. Das Veterinäramt Zürich erhielt den positiven Befund am 12. November 2025.

Europaweiter Anstieg

Der Fund kommt nicht überraschend: In den letzten Wochen gab es europaweit einen deutlichen Anstieg an Vogelgrippe-Fällen. Besonders der Vogelzug begünstigt derzeit die Verbreitung, da viele Wasservögel in der Schweiz überwintern. Durch dichte Bestände und knappe Nahrung steigt das Risiko einer Übertragung. Fachleute gehen davon aus, dass das Virus inzwischen in der Schweiz endemisch ist – also ganzjährig vorkommen kann.

Kein Risiko für Menschen

Für die Bevölkerung bestehe laut Behörden keine direkte Gefahr. Dennoch gilt: Wer tote Vögel findet, sollte Abstand halten und die Wildhut oder die Polizei informieren.

Massnahmen zur Eindämmung

Um eine Ausbreitung in Geflügelbestände zu verhindern, hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) eine Verordnung erlassen. Sie definiert sogenannte Beobachtungsgebiete, in denen besondere Schutzmassnahmen gelten.

Risikozone Männedorf

Rund um den Fundort in Männedorf wurde ein Kontrollgebiet eingerichtet. Dort gelten strengere Vorschriften für Geflügelhaltungen. So muss Hausgeflügel entweder in geschlossenen Ställen oder in gesicherten Aussenbereichen gehalten werden, die keinen Kontakt zu Wildvögeln zulassen.

Getrennte Haltung

Zudem dürfen Hühner nicht gemeinsam mit Gänsen oder Laufvögeln gehalten werden. Zutritt zu den Ställen ist nur wenigen Personen erlaubt, die strenge Hygieneregeln einhalten müssen – inklusive spezieller Kleidung, Wasch- und Desinfektionsmöglichkeiten.

Verbringungssperre

Für Geflügel in Kontrollgebieten gilt eine Verbringungssperre. Die Tiere dürfen nur direkt zur Schlachtung abgegeben werden.

mj
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