Die kantonalen Verfügungen zum Gestaltungsplan sowie die damit verbundene Rodungsbewilligung für das betroffene Waldstück werden aufgehoben, wie es in dem am Freitag publizierten Entscheid des Zürcher Baurekursgerichts hiess. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Fehlender Richtplaneintrag
Laut dem Entscheid fehlt es dem Gestaltungsplan für die Erweiterung der Deponie in Rümlang an einem rechtsgenügenden Richtplaneintrag. Ein solcher sei jedoch eine zwingende Voraussetzung für einen Gestaltungsplan.
Geschützte Arten
Das Baurekursgericht hiess auch inhaltliche Argumente gut, die von den klagenden Organisationen BirdLife, Pro Natura und WWF vorgebracht wurden. Gemäss der Beschwerde bietet das betroffene Waldstück, welches zur Erweiterung der Deponie gerodet werden soll, mehreren Rote-Liste-Arten und weiteren gefährdeten Arten einen Lebensraum.
250-jährige Eichen
Das betroffene Waldstück sei geprägt von bis zu 250 Jahre alten Eichen, schrieb BirdLife in einer Mitteilung Ende des vergangenen Jahres. Gemäss einem Gutachten handle es sich um einen Lebensraum von nationaler Bedeutung, ein Ersatz dafür sei kaum möglich.
Die Baudirektion des Kantons Zürich hingegen hielt eine Erweiterung der bestehenden Bauschutt-Deponie in Rümlang unter anderem deshalb für sinnvoll, weil sie relativ nahe bei der Stadt Zürich liegt. Dies sorgt für kurze Transportwege.
Grosse Protestaktion 2023
Das Waldstück, in welchem die Erweiterung der Deponie stattfinden sollte, war 2023 Schauplatz einer Protestaktion von Umweltaktivisten. Diese errichteten unter anderem Plattformen in den Bäumen. Erst ein grösserer Polizeieinsatz beendete den Protest.